Herztransplantation

Eine Herztransplantation kann medizinisch indiziert sein, wenn eine hochgradige Herzschwäche trotz Ausschöpfung aller anderen Behandlungsoptionen nicht rückbildungsfähig ist und deshalb mit einer sehr begrenzten Lebenserwartung und hochgradig eingeschränkter Lebensqualität verbunden ist und durch die Transplantation mit hinreichender Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann. Die Ätiologie der hochgradigen Herzschwäche ist sehr unterschiedlich, die Indikation somit differenziert zu definieren. Für die große Mehrzahl der Patienten liegt eine hochgradige, irreversible Einschränkung der linksventrikulären systolischen Pumpfunktion zugrunde. Darüber hinaus besteht eine Indikation bei anderen, selteneren Herzerkrankungen wie z.B. diastolische Herzinsuffizienz (hypertrophische Kardiomyopathie, Speicherkrankheiten (z.B. Amyloidose), rechtsventrikuläre Herzerkrankungen (z.B. M. Ebstein), schwere kongenitale Herzerkrankungen, therapierefraktäre Angina pectoris (nach Ausschöpfung aller anderen Therapieoptionen), therapierefraktäre Rhythmusstörungen (nach Ausschöpfung aller anderen Therapieoptionen), Herztumoren, Retransplantation, Patienten mit mechanischen Unterstützungssystemen.

Bei einer Herztransplantation wird der Brustkorb eröffnet, der Patient an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen, indem das erkrankte Herz von den großen Gefäßen getrennt wird und anschließend das gesunde Spenderherz wieder an diese Gefäße angeschlossen wird.