Organangebot von Eurotransplant

Die Nierentransplantation durch eine postmortale Organspende ist die häufigste Form der Transplantation in Deutschland. Sie hat Vorrang gegenüber der Nierenlebendspende, d.h. eine Lebendspende darf nur durchgeführt werden, wenn kein postmortales Spenderorgan zur Verfügung steht. Deshalb müssen auch alle Patienten, bei denen eine Lebendspende geplant ist, auf der Warteliste für ein Organ eines Verstorbenen angemeldet werden. Die postmortalen Organangebote werden über Eurotransplant (ET) an die im ET-Verbund teilnehmenden Transplantationszentren der Länder Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn vermittelt.

Allokation

Die Vermittlungskriterien, die bei der Zuteilung der Spendernieren zu Bewertungspunkten beim Empfänger führen, sind:

  • Gewebeverträglichkeit
  • Wartetage an der Dialyse
  • Spenderregion (um die Transportzeit kurz zu halten)

Im Falle einer postmortalen Spende werden die Empfänger zunächst nach Blutgruppengleichheit bzw. zumindest nach Blutgruppenverträglichkeit sortiert.
Anschließend werden nach den o. g. drei Kriterien Punkte vergeben und es wird eine Liste aller Empfänger entsprechend ihrer Punktsumme aufgestellt. Derjenige, der die Liste mit den meisten Punkten zu dem angebotenen Spenderorgan anführt, wird zuerst von seinem Transplantationszentrum informiert.

Die zweite Niere des Spenders wird dem zweiten Empfänger auf der Liste angeboten. Lehnt einer der beiden Empfänger das Angebot ab, dann wird der dritte Empfänger auf der Liste kontaktiert usw.