Zum Hauptinhalt springenSkip to page footer

Vermittlungsprogramme

ETKAS
ES(D)P
AM
Zentrumsangebote
iABO
Lebendnierentransplantation

Das europäische Seniorenprogramm (ESP) ist ein von Eurotransplant entwickeltes Sonderprogramm, das potenziellen Wartelisten-Empfängern mit dem 65. Lebensjahr die Chance bietet, durch die Vermittlung eines Organs eines Spenders von 65 Jahren oder älter die Wartezeit auf eine Transplantation zu verkürzen. Dieses Programm wird seit 1999 erfolgreich in Europa und auch im Transplantationszentrum Erlangen – Nürnberg durchgeführt.

Für den älteren Empfänger auf der Warteliste bringt die Teilnahme an dem sogenannten „old for old“ – Programm Vorteile. Der ältere Empfänger wird doppelt gelistet, das heißt seine Anmeldung auf der regulären Warteliste besteht weiter und zeitgleich kann er auf der Warteliste für das ESP geführt werden. Er hat somit eine doppelte Chance auf ein Nierentransplantat und verkürzt seine Wartezeit damit z. T. erheblich. Da die Spenderorgane im ESP überwiegend aus der lokalen Region angeboten werden, sind die Transportzeiten des Organs und damit die so genannte "kalte Ischämiezeit" und die mir ihr verbundenen negativen Einflüsse auf das Transplantat geringer.

Dieses Sonderprogramm wurde entwickelt, um der demographischen Entwicklung und den Bedürfnissen sowohl von jüngeren als auch von älteren Dialysepatienten gerecht zu werden.

Für die älteren Patienten ist es oft besonders schwierig, die normale Wartezeit von ca. 6 Jahren an der Dialyse gut zu bewältigen. Gleichzeitig kann ein älterer Dialysepatient häufig noch sehr von einem Transplantat profitieren, das von einem älteren Spender stammt. Umgekehrt ist es häufig problematisch, jüngeren Patienten ein Organ zu transplantieren, das von einem älteren Spender stammt, und vielfach sind gerade jüngere Patienten in besonderer Weise auf eine Transplantation angewiesen.

Mit der zunehmenden Alterung unserer Bevölkerung werden ausserdem auch die Organspender immer älter. Aktuell ist in Bayern jeder dritte Spender über 65 Jahre alt. Das ESP reagiert auf diese Entwicklungen, indem es mehrere Ziele verfolgt:
- Eine physiologisch sinnvolle Vermittlung von "alten" Spenderorganen an "alte" Empfänger und mehr "jungen" Organen an "junge" Empfänger.
- Bereitstellung von insgesamt mehr Spenderorganen für alle Empfänger.

Eine 5-Jahres Analyse dieses Programms belegt, dass die Ziele dieses Programms voll erreicht wurden. So konnte die Wartezeit für die Patienten über 65 Jahre erfolgreich verkürzt werden.
Das Patienten- und Transplantatüberleben der ESP Patienten war dem der jüngeren Empfänger vergleichbar und der Dialysetherapie eindeutig überlegen.

Artikel zum "Old for Old" Programm 

http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/transplantation-als-ob-senioren-zeit-fuer-dialyse-haetten-1382388.html

Wie werden die Spenderorgane ausgesucht ?
Seit 1997 ist „Die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen“ in Deutschland gesetzlich durch das Transplantationsgesetz geregelt.
Das Transplantationsgesetz sieht eine organisatorische und personelle Trennung der drei Bereiche Organexplantation, -vermittlung und -transplantation vor.

Für die Koordinierung jeder Organspende in Deutschland hat seit Juni 2000 die „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ (DSO) als Koordinierungsstelle vom Bundesgesundheitsministerium die Legitimation nach Paragraph 11 TPG erhalten. Organspende ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Sie kann nur gelingen, wenn Krankenhäuser, Transplantationszentrum und Koordinierungsstelle (DSO) zusammenarbeiten.

Zunächst ist die Organentnahme nur zulässig, wenn der Spender in die Entnahme eingewilligt hat und der Hirntod nach den Regeln, die dem medizinischem Wissensstand entsprechen, festgestellt ist. Unzulässig ist die Entnahme bei Widerspruch des Spender und/oder wenn der Hirntodnachweis fehlt. Liegt keine Willensäußerung des Verstorbenen vor, dann sollte im Gespräch mit den nächsten Angehörigen der mutmaßlichem Willen des Verstorbenen ermittelt werden.

Ist der Hirntod zweifelsfrei festgestellt und der Spendewille bestätigt, werden die potenziellen Spendeorgane zunächst auf ihre Qualität hin geprüft. Das heißt anhand verschiedener, zum Teil aufwändiger medizinischer Verfahren wird beurteilt, wie gut die Funktionsweise der in Frage kommenden Spenderorgane ist. Gleichzeitig werden laborchemische Tests durchgeführt, um die Möglichkeit einer Übertragung ansteckender Erkrankungen zu verhindern. Ist ein Organ für eine Spende grundsätzlich geeignet, wird die Organvermittlungsstelle informiert. Diese ist nach dem deutschen Transplantationsgesetz die Stiftung Eurotransplant (ET)

Bei der Stiftung Eurotransplant wird mittels eines sog. Allokationsverfahren eine Rangliste der für das angebotene Organ in Frage kommenden Empfänger, die auf der Warteliste gemeldet sind, ermittelt
Erst dann wird entsprechend der Rangliste, das dem ersten Empfänger zugehörige Transplantationszentrum über die Organspende informiert.
Das Transplantationszentrum hat nun die Pflicht, in Zusammenarbeit mit dem betreuenden Nephrologen genau abzuwägen, ob das angebotene Organ für den in Aussicht genommenen Empfänger geeignet ist, und er eine gute Chance hat, von der Transplantation zu profitieren. Daraufhin wird der Empfänger informiert und die Möglichkeit der Organtransplantation mit ihm besprochen.

Akzeptieren alle Beteiligten das Spendeorgan, so wird es zur Explantation freigegeben und zum Transplantationszentrum transportiert. Hier wird das Organ erneut direkt untersucht und eine letzte Kreuzprobe (Verträglichkeitstest Empfänger und Spenderzellen) durchgeführt.
Erst danach kann eine Freigabe des Spenderorgans zur Nierentransplantation erfolgen.

Spenderorgane (86KB)

Wie werden die Spenderorgane verteilt ? Die Organvergabe erfolgt ausschließlich nach den Kriterien Erfolgsaussicht und Dringlichkeit auf einer landesweiten Warteliste. Soziale, psychologische, wirtschaftliche oder andere Kriterien haben demgegenüber keine Bedeutung. Für die Organvermittlung ist die „Stiftung Eurotransplant“ nach dem deutschen TPG §12 zuständig. Eurotransplant ist ein Verbund aus 7 Länder, die sich die Organspenden teilen, mit Sitz der Zentrale in Leiden (Holland). Das heißt, alle Patienten auf der Eurotransplant-Warteliste können grundsätzlich ein Spenderorgan erhalten, das in einem der Mitgliedsstaaten von Eurotransplant anfällt. Die Vermittlung der post-mortalen Nierenspende erfolgt nach dem Prinzip der Allokation durch Eurotransplant. Die Ärzte im Transplantationszentrum haben auf die Allokation keinen Einfluss! Diese Zuteilung richtet sich nach einem genau definierten Punktesystem, um eine möglichst gerechte Organverteilung für alle Empfänger zu erreichen. Für die Punktevergabe sind vor allem die Kriterien Dialysezeit (=Wartezeit), Gewebeübereinstimmung (=HLA-mismatch) und Wegstrecke zwischen Spender und Empfänger (=Kaltischämiezeit) ausschlaggebend. Kinder werden durch einen besonderen Punkte-Bonus in dem System bevorzugt, um ihnen eine frühzeitige Transplantation in der für sie wichtigen Entwicklungsphase zu ermöglichen. Für die ältere Generation wurde ein so genanntes „europäisches Seniorprogramm“ (ESP) eingerichtet. Dieses europäische Seniorenprogramm wird auch „old for old“ – Programm genannt, da Nierenspenden von 65jährigen und älter gezielt Empfängern von 65 Jahren und älter angeboten werden. Das Ziel ist es, angesichts des Organmangels auch Organe von älteren Organspendern noch in sinnvoller Weise zu nutzen.