
Lebendspende als Antwort auf den Organmangel
Aktuell wird etwa jede dritte Nierentransplantation in Deutschland durch eine Lebendnierenspende möglich.
Der Mensch verfügt über eine große Reserve an Nierenleistung aufgrund des paarig angelegten Nierenorgans, und die Funktion einer gesunden Niere ist normalerweise völlig ausreichend. Bereits bei der weltweit ersten erfolgreichen Nierentransplantation vor mehr als 50 Jahren handelte es sich um eine "Lebendspende". Seinerzeit erhielt ein junger Mann eine Niere von seinem eineiigen Zwillingsbruder, so dass das genetisch identische Gewebe nicht als fremd erkannt wurde. Im weiteren Verlauf der Transplantationsmedizin konnten Medikamente entwickelt werden, die die menschlichen Abwehrkräfte soweit drosseln, dass die Transplantation von Organen mit anderen Gewebemerkmalen problemlos möglich wurde. Damit war die Grundlage für die moderne Transplantationsmedizin gelegt.
Heute stammen in Deutschland zwar die meisten transplantierten Nieren von Verstorbenen, aber die Zahl hirntoter Organspender ist im Vergleich zur Zahl derjenigen, die ein Organ benötigen, viel zu gering. Daraus resultieren mittlere Wartezeiten von inzwischen mehr als 8 Jahren. In dieser Situation gewinnt die Möglichkeit einer Nierenlebendspende zunehmende Bedeutung. Bereits jede dritte transplantierte Niere stammt von einem lebenden, dem Nierenkranken nahe stehenden Menschen, der sich zu einer Organübertragung bereit erklärt hat. In vielen anderen Ländern ist der Anteil der Nierenlebendspende deutlich höher als hierzulande.
Auch wenn die Gewebemerkmale von Spender und Empfänger bei Nierenlebendtransplantation meistens nicht übereinstimmen, ist die Prognose auf Grund der sorgfältigen medizinischen, psychologischen und immunologischen Vorbereitung sowie der kurzen Zeitdauer zwischen Nierenentnahme und Transplantation besser als bei der Transplantation der Niere eines Verstorbenen.
Auch verschiedene Blutgruppen sind kein Hinderungsgrund mehr für eine Transplantation.
Im Idealfall gelingt es, eine Lebendspende durchzuführen, kurz bevor eine Dialyse notwendig wird, um so die Dialyse ganz zu vermeiden.
Zum Wohle eines anderen Menschen
In der Transplantationsmedizin sind wir uns der besonderen Verantwortung gegenüber Lebendorganspenden bewusst. Gesunden Menschen wird die Entnahme eines unersetzlichen Organs sowie die damit verbundene Operation und die damit einhergehenden Belastungen und Risiken auferlegt, um das Wohl eines anderen zu fördern. Es ist von größter Bedeutung, das Risiko für den Spender hinsichtlich einer möglichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes, seiner Lebensqualität und Prognose durch und nach der Organspende so gering wie möglich zu halten.
Dies erfordert nicht nur eine präzise Beurteilung der Funktion des zu spendenden Organs, sondern auch eine umfassende und sorgfältige Bewertung des gesamten Organismus und seiner Leistungsfähigkeit. Besonders wichtig sind die Untersuchung der Herz-Kreislauf- und Lungenfunktion sowie der Ausschluss versteckter Tumoren (aus gastroenterologischen, dermatologischen, ophthalmologischen oder gynäkologisch-urologischen Bereichen) und latenter Infektionsherde (im HNO-Bereich, Zahnbereich oder Auge). Diese umfassenden Befunderhebungen sind unerlässlich, um den Gesundheitszustand des Spenders zu gewährleisten.
Transplantationsgesetz
“Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, das am 1. August 2012 in Kraft getreten ist, wurde die Absicherung von Lebendspendern umfassend geregelt und entscheidend verbessert Nun hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organ-Empfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Bei Lebendorganspenden an privat krankenversicherte Personen gewährleistet das private Versicherungsunternehmen des Organempfängers eine entsprechende Absicherung des Spenders. Auch hat der Lebendspender im Falle der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Lohnfortzahlungskosten sind dem Arbeitgeber von der Krankenkasse bzw. dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Organempfängers zu erstatten.”
Sprechstunde
Transplantationszentrum
Internistisches Zentrum (INZ)
Ulmenweg 18
91054 Erlangen
Telefon 09131 85-39195, -39196
Fax 09131 85-39193
E-Mail: med4-transplantationszentrum(at)uk-erlangen.de
Warteliste Nierenprogramm
Dr. med. Katharina Heller
Oberärztin, Leiterin der Geschäftsstelle des Transplantationszentrums, Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie
Telefon: 09131 85-39101